GMDSS/DSC VerkehrBei dem Notfall- und Sicherheitsverkehr nach GMDSS muss auf SOLAS-Schiffen eine technische Einrichtung zum ständigen automatischen Abhören des Digital Selective Call Kanals 70 vorhanden sein (ab 01.02.1999). Sportboote dürfen, wenn sie über den DSC-Dekoder verfügen, am GMDSS teilnehmen. |
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| © Rainer Stumpe |