Entfernungs- und AbstandsbestimmungenDer Navigator kennt folgende Entfernungsbestimmungen:
Feuer in der KimmNähert man sich in der Morgendämmerung einer Küste und sieht ein Leuchtfeuer, das im Leuchtfeuerverzeichnis beschrieben ist, kann man sehr einfach einen Schiffsort bestimmen. In dem Augenblick, in dem man die Feuerquelle sieht, ist die Entfernung genau definiert. Zusätzlich hat man die Peilung zum Leuchtfeuer. Man erhält eine gepeilte Standlinie und einen Entfernungskreis. Es gilt sowohl für die Augeshöhe wie für die Leuchtfeuerhöhe die Berechnung der Kimmentfernung. Die Entfernung x der beiden Objekte ist dann die Summe der beiden Kimmentfernungen.
Diese Rechnung kann man nicht mit dem Rechenschieber ausführen, der Erdradius R = 6.371.000 m hat zu viele signifikante Stellen — man braucht einen Taschenrechner. Zum Glück gibt es eine Faustformel:
BeispielrechnungAuf dem Vordeck stehend (Augeshöhe 5,5 m) haben wir ein Leuchtfeuer in der Kimm gepeilt (Uhrzeit notieren!). Da wir die Kennung des Feuers bereits ausgezählt haben und den Leuchtturm im Leuchtfeuerverzeichnis identifiziert. Die Feuerhöhe beträgt 98 m. Nun zücken wir den Rechenschieber und ziehen die Wurzeln aus 5,5 und 98. Läufer über 5,5 auf A stellen, unterm Läuferstrich auf D ablesen: 2,345; Läufer über 98 auf A, auf D ablesen: 9,81. Die beiden Zahlen im Kopf addieren: 12,15. Die 1 der Skala C über 1212 auf D stellen, und den Läufer über 2075 auf C schieben. Unter dem Läufer liest man auf D ab: 2515. Im Kopf überschlagen:2 mal 12 ist 24. Die Entfernung ist also 25 sm. Nun noch die rechtweisende Peilungslinie in die Karte eintragen und um das Feuer einen Kreis mit Radius 25 sm schlagen. Der Schnittpunkt ist der beobachtete Ort zum Zeitpunkt der Sichtung. Jetzt kann man wieder Koppeln. |
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© Rainer Stumpe URL: www.rainerstumpe.de |