Sicherheit auf SeeSeefahrt ist gefährlich. Glücklicherweise gibt es internationale Vereinbarungen und Vorschriften für die Berufsschifffahrt, die Rettung aus Seenot vorzüglich organisieren. Sportbootfahrer kommen auch in den Genuß dieser Infrastruktur. Man lernt zunächst die Signale, die man im Sichtkontakt mit Land geben sollte. Im Sprechfunkzeugniskurs lernt man dann mehr; die weitergehenden Informationen sollen hier zusammengestellt werden. Sie basieren auf meinem Repetitorium für die Prüfung und auf den Recherchen, zu denen ich mich durch einige Inkonsistenzen in den Unterrichtsmaterialien veranlasst sah. Die Regeln für die Sicherheit auf den Meeren werden von der International Maritime Organization (IMO), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen aufgestellt. Internationale Vereinbarungen und Verträge über die "Sicherheit des Lebens auf See" (SOLAS Safety of Live at Sea)) gibt es seit dem Untergang der Titanic. Die Durchführung von Rettungsaktionen wird durch die Empfehlungen des Search and Rescue (SAR) Manuals geregelt (das ist nur für die Berufsschiffahrt interessant). Und die technische Ausrüstung für die erfolgreiche Suche und Rettung wird im Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) vorgeschrieben. Um die gleiche Zeit, in der man das SOLAS-Abkommen traf, wurde auch eine internationale Kommission ins Leben gerufen, die den Funkverkehr international standardisierte; heute heißt die Organisation International Telecommunication Union (ITU). Sie regelt die technischen Standards und die Verwendung von Frequenzen. Die IMO und die ITU haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe: die COMSAR (Sub-Committee on Radiocommunications and Search and Rescue). Sie legt die Ausbildungsrichtlinien für Funker auf Schiffen fest.
Diese internationalen Regeln werden auf nationaler Ebene in den SOLAS-Staaten durch Gesetze und Bestimmungen umgesetzt. In Deutschland sind das das Schiffssicherheitsgesetzt und das Telekommunikationsgesetz.
Da das Funken aus begreiflichen Gründen streng geregelt sein muß, gibt es die Bundesbehörde "Regulierungsbehörde für die Telekommunikation", die die Funkgeräte zuläßt und die Ausbildung der Funker überwacht. Sie hat zwei Außenstellen für See- und Binnenschifffahrtsfunk.
Da seit 1999 die GMDSS-Regeln ältere Vereinbarungen und Ausrüstungsvorschriften ersetzen, lernt man heute im Sprechfunkzeugnis bereits das automatisierte, digitale Anrufsystem Digital Selective Call. In absehbarer Zeit wird wohl die Verpflichtung, den Sprechfunk-Notrufkanal 16 ständig zu überwachen, auf Handels- und Passagierschiffen entfallen, und dann müssen auch Sportboote mit DSC-Geräten ausgestattet sein. DSC fixiert die Vorschriften für Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe im Sprechfunk. Die sind ja schon sehr lange strikt vorgeschrieben, damit keine Mißverständnisse beim Empfänger entstehen. Bis auf den Anruf bleiben die Funkverkehrsvorschriften gleich. Sie gelten auch für Sportboote. |
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© Rainer Stumpe URL: www.rainerstumpe.de |