© Dr. Rainer Stumpe 2002
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Die Betonnung der deutschen SeeschifffahrtsstrassenIn der Seeschifffahrtsstrassen-Ordnung ist festgelegt, wie die Fahrwasser und Schifffahrtshindernisse durch schwimmende (Bojen, Tonnen) und feste (Baken) Zeichen gekennzeichnet werden. Glücklicherweise sind das heute internationale Bestimmungen. Man braucht es also nur einmal zu lernen (abgesehen von der Betonnungsrichtung von Fahrwassern - es gibt nach wie vor zwei Richtungen). Man unterscheidet drei Arten von Tonnen: Fahrwasserkennzeichnung, Gefahrenstellen und besondere Tonnen. Die Form von Tonnen ist offensichtlich nicht fest vorgeschrieben - mit Ausnahme von Spitz- und Stumpftonnen - jedenfalls gibt es eine breite Variation der Bauarten. Der Begriff "Bakentonne" der INT 1 (IQ 23) bezeichnet irgendeinen Aufbau der Tonne (Bake bedeutet "Zeichen"). Der Begriff "Leuchttonne" der SeeSchStrO bezeichnet die Standardtonne LT81, die seit 1981 mit geringen Variationen in deutschen Gewässern ausgelegt wird. Die urspünglich für Gasbeleuchtung konzipierte Tonne wird nun auf Solarstrom umgerüstet. Der verbesserte Radarreflektor ist eine der Veränderungen an der Tonne seit Inbetriebnahme. Abbildungen von typischen Tonnen (auch Fotos) bieten z.B. die Wasser- und Schifffahrtsämter Hamburg und Wilhelmshaven an. |
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In diesem Abschnitt stelle ich die Tonnen nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (6. Änderungsverordnung vom 22.10.1998, BGBl I, 1999, S. 3209) dar. Für die Symbole der Seezeichen nach der Karte 1: Zeichen, Abkürzungen, Begriffe (International Maritime Organization, 1996) habe ich in eine TrueType Schrift erstellt, die ich zum Kauf anbiete (eine Probe ist zum unentgeltlichen Download verfügbar). Zum — soweit mir bekannt ist — ersten Mal biete ich hier auch realistische Animationen der Kennungen von Fahrwassertonnen und Leuchtfeuern an. Für Kritik und Hinweise bin ich dankbar. |
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